Unsere Betreuungsleistungen nach Maß
Erfahren Sie mehr über die Betreuungsleistungen
Hilfsbedürftige Menschen sind nicht nur auf Hilfe bei der Pflege angewiesen. Eine genauso große Bedeutung schreibt unser Pflegedienst Hummel aus Leipzig auch der individuellen und liebevollen Betreuung zu. Wir bieten Ihnen verschiedene Betreuungsleistungen an, um Ihnen Ihr Leben im gewohnten Umfeld so angenehm wie nur möglich zu machen.
Wir sind jederzeit für Sie da
Während der Alltag für gesunde Menschen kein Hindernis darstellt, können der Haushalt, Einkäufe und Behördengänge für pflegebedürftige Menschen eine große Herausforderung sein, die sie kaum alleine bewältigen können. Unser Pflegedienst unterstützt Sie in Ihrem Alltag und begleitet Sie gern zu Veranstaltungen und anderen Anlässen, die Ihnen wichtig sind.
Selbstverständlich sind wir auch für Sie da, wenn Sie nur Gesellschaft wünschen. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie! Wir können Ihnen Betreuungsleistungen nach Maß anbieten. Sprechen Sie uns gern an, falls Sie weitere individuelle Wünsche bezüglich Ihrer Betreuung haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Leistungen je nach Kasse unterschiedlich bewertet und abgerechnet werden können.
Folgende Betreuungsleistungen gehören zu unserem Leistungsspektrum:
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Hilfe im Haushalt
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Einkaufshilfe
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Vermittlung von Fußpflege
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Begleitung zu Arztbesuchen und Spaziergängen
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Vermittlung von Hilfsmitteln
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Essen auf Rädern
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Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
Weitere Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
Als Angehöriger wissen Sie, wie viel Zeit es kostet, sich um einen pflegebedürftigen Menschen zu kümmern. Als pflegende Person ist es wichtig, dass Sie sich hin und wieder eine Auszeit gönnen, um zu Kräften zu kommen. Auch Sie haben sicherlich noch weitere Verpflichtungen und Termine, denen Sie nachkommen müssen.
Seit dem 1. Januar 2015 haben Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dadurch sollen angehörige von Pflegebedürftigen die Möglichkeit bekommen, sich eine Pause zu gönnen.
Unsere Betreuungsleistungen passen wir Ihren individuellen Wünschen an. Wir können nach §45 SGB XI sowohl stundenweise, regelmäßig oder nur hin und wieder die Betreuung für Sie übernehmen.